Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stoppt mit einem wichtigen Urteil vom 6. September 2011 den Verkauf von Honig mit Spuren von Genmais. Der EuGH stellte zugleich klar, dass keinerlei gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln erlaubt sind.
Der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ging ein jahrelanger Rechtsstreit eines bayrischen Imkers voraus, der in seinem Honig Verunreinigungen mit Pollen vom Gen-Mais MON810 feststellen musste und 2007 eine Klage vor deutschen Gerichten einreichte. MON810-Mais hat in der EU nur eine Zulassung für die Verwendung in Futtermitteln und in verarbeiteten Lebensmitteln, aber keine Zulassung für Lebensmittel wie Honig.
Das aktuelle Urteil des EuGH ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl-Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen. Endlich ist damit klargestellt, dass die Verursacher der Verunreinigungen Maßnahmen zum Schutz der Imker vor Verunreinigungen ergreifen müssen.
Das Urteil des EuGH ist auch ein wichtiges Grundsatzurteil im Streit um die Einhaltung der Nulltoleranz. Laut EuGH sind Produkte, die in der EU nicht zugelassene Gentech-Konstrukte enthalten, nicht verkehrsfähig – gleichgültig, ob der Verunreinigungsgrad hoch oder niedrig ist. Es gilt die Nulltoleranz.
Der EuGH bekräftigt in seinem Urteil außerdem das Verursacherprinzip bei Schäden durch die Anwendung von Gentechnik. Denn es ist laut Richterspruch egal, ob der Pollen "absichtlich" in den Honig gelangt ist. Damit bedeutet das Urteil in jedem Fall eine Blamage für die Bundesregierung, die auf EU-Ebene die Aufweichung der Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln unterstützt hat.
Mit dem Urteil wird der Handlungsdruck auf die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und auf die zuständigen Kontrollbehörden in den Bundesländern erhöht, durch wirksame Regelungen und Maßnahmen die Einhaltung der Nulltoleranz zu gewährleisten.
Wir Grünen begrüßen das Urteil, das ein großer Erfolg für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ist.