video_label

Sektkorken fürs Land: Wald ist mehr als ungesägte Bretter

von unserem Landtagsabgeordnetet Dr. Markus Rösler

 

Völlig unerwartet, aber umso erfreulicher: Der Bundesgerichtshof hat dem Bundeskartellamt die Grenzen aufgezeigt. Das Kartellamt mischte sich in Sachen ein, die es nichts angeht und sah im Wald nichts, außer ungesägter Bretter. Die Naturschutz-, Klimaschutz- & Erholungsfunktion waren ihm völlig egal. Jetzt steht fest: Baden-Württemberg darf weiterhin über Forst BW Kommunalwälder und Privatwälder nicht nur bis 100 ha, sondern bis 3.000 ha Fläche "beförstern" - das betrifft auch im Wahlkreis Vaihingen die Mehrzahl der Kommunen (waldreich sind Sachsenheim mit knapp 1.300 ha Stadtwald, Vaihingen mit 1.600 ha und Gerlingen mit rund 800 ha Wald). Das Urteil ist eine echte Klatsche für die Kartell-Wächter, die - das möchte ich betonen - an anderer Stelle durchaus wichtig sind.

BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - KVR 38/17 - OLG Düsseldorf

expand_less