Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.04.2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, weil lediglich Maßnahmen für die Emissionsverringerung bis zum Jahr 2030 vorgesehen sind und somit keine Vorgaben für eine Emissionsminderung ab 2031 erstellt wurden. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potentiell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 mit drastischen Einschränkungen verbunden sind“ heißt es in der Erklärung.
Dies bedeutet, dass die Folgen des Klimawandels auf Zeiträume nach 2030 und somit zu Lasten der kommenden Generationen verschoben wurde. Der Gesetzgeber hat nun bis 2022 Zeit die Reduktion der Treibhausgasemissionen besser zu regeln und Kriterien und Maßnahmen für die Zeit nach 2030 zu formulieren.
Erreicht wurde dieses Urteil durch die Klage mehrerer junger Klimaschützer*innen von Umweltorganisationen und auch „fridays for future“. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte wegweisend für weitere Klagen zum Klimaschutz sein. Europaweit liegen mehrere Klagen für strengere Klimaziele vor, bisher leider ohne Erfolg. So hat der Europäische Gerichtshof die Klage von 10 Familien für strengere Klimaziele in der Europäischen Union Ende März mit der Begründung: Einzelpersonen können nicht gegen Gesetze klagen, die alle betreffen, als unzulässig abgewiesen.
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat laut Süddeutsche Zeitung vom 30.04.21 der Europäische Gerichtshof sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal zu einer Stellungnahme hinsichtlich ihrer Beschwerde zum Klimaschutz gegen 33 europäische Staaten aufgefordert. Die Kläger*innen deuten dies als ein positives Zeichen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt erfreulicherweise nicht nur dazu, dass innerhalb kürzester Zeit Politiker*innen der Regierungsparteien Bemühungen verlauten lassen, möglichst noch in dieser Legislaturperiode neue Vorgaben für das Klimaschutzgesetz zu formulieren, sondern auch in der Europäischen Union führt das Urteil dazu, das Richter*innen bei Klagen zum Klimawandel und deren Bedeutung für künftige Generationen neue Wege gehen. Auch wir als Gerlinger Bürger*innen können in unserem Alltag einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.