Mehr direkte Demokratie, mehr Beteiligung und mehr Transparenz: Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für eine Reform der Kommunalverfassung auf den Weg gebracht. Damit stärkt sie die lebendige Demokratie vor Ort.
Die Reform sieht vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erweitern. Dazu werden das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von 10 auf 7 Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Außerdem können die Menschen künftig auch über die Einleitung einer Bauleitplanung per Bürgerentscheid selbst entscheiden.
Eine Stärkung erfahren mit der Novelle auch die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus werden die Rechte aller Einwohnerinnen und Einwohner gestärkt: Bürgerversammlungen werden zu Einwohnerversammlungen. Das heißt, auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können diese mitbeantragen und Einwohneranträge stellen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Stärkung der Fraktionsrechte und der Minderheitenrechte in kommunalen Gremien vor. Zur Erhöhung der Transparenz der Entscheidungsprozesse sollen Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Beschlüsse im Internet veröffentlicht werden