Der Kurs der Grünen und der grünen Landtagsfraktion zu Stuttgart 21 ist klar und eindeutig.
Bündnis 90/die Grünen hat am 14. September neun Positionen festgelegt, die wir nachfolgend abdrucken.
1. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs genießt bei uns eine hohe Priorität. Wir streben daher eine Erhöhung der Mittel für Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr um 50 Mio. Euro an1, die insbesondere für die Verbesserung der Verkehrsangebote, für ein einfacheres Tarifsystem und moderne Fahrzeuge verwendet werden sollen (hierzu wird am 20.09. ein Papier vorgelegt).
2. Die Ergebnisse der Schlichtung bekräftigen unsere ablehnende Haltung zu „Stuttgart 21“. Wir sehen im Kopfbahnhof „K21“ die eindeutig bessere Alternative.
3. Wir begrüßen den Kompromissvorschlag von Heiner Geißler für den Bau eines kombinierten Kopf- und Tiefbahnhofs („Kombibahnhof“) vom 29. Juli 2011. Wir schlagen der Landesregierung, dem Landtag und allen Projektbeteiligten vor, dieses Kompromissangebot des Schlichters im Sinne einer öffentlichen Befriedung als breiten gesellschaftlichen Konsens als Alternative anzunehmen. An unserer grundsätzlich ablehnenden Haltung zum Projekt Stuttgart 21, der Befürwortung von „K21“ sowie unserem Bekenntnis für eine Volksabstimmung über die Finanzierung des Projekts S 21 ändert dies nichts.
4. Wir unterstützen das Kündigungsgesetz der Landesregierung. Sollte dieses im Landtag scheitern, werden wir gemäß Artikel 60 Abs. 3 Landesverfassung eine Volksabstimmung über das S21-Ausstiegsgesetz beantragen.
5. Die Entscheidung über das Ausstiegsgesetz durch den Souverän setzt zwingend voraus, dass vor der Abstimmung keine unumkehrbaren Fakten mehr geschaffen werden. Es dürfen bis dahin keine weiteren Verpflichtungen zu Lasten des Landes eingegangen werden (Bau- und Vergabestopp). Es müssen sämtliche Kosten, Kalkulationen und Kostenrisiken offen gelegt werden.
6. Wir fordern in diesem Zusammenhang insbesondere von der Deutsche Bahn AG, dem Landtag und der Öffentlichkeit vor der Volksabstimmung eine transparente Darstellung über die aktuellen Projektkosten vorzulegen. Insbesondere fordern wir eine Aussage zu den Kostenauswirkungen der Signal- und Weichentechnik, der höheren Grundwasserentnahme, der Planungskosten für eigenes Personal und Fremdpersonal, der Wendlinger Kurve, der Murrbahn, der Terminalanbindung und der Kreuzungsvereinbarungen. Wir unterstreichen, dass wir bei einer möglichen Überschreitung der Kostenobergrenze keine zusätzlichen Mittel des Landes zur Verfügung stellen werden.
7. Wir erwarten, dass vor der Volksabstimmung Befürworter und Gegner des Ausstiegsgesetzes ihre Positionen gleichberechtigt in den Kommunen und den öffentlichen Medien darstellen können. Wir bitten die Landesregierung, die Wahlberechtigten über das Ausstiegsgesetz und die wesentlichen Positionen der Befürworter und Gegner angemessen zu informieren.
8. Die Mitglieder der Fraktion GRÜNE werden sich an der Kampagne zur Volksabstimmung und für eine größtmögliche Zustimmung zum Ausstiegsgesetz in ihren Wahlkreisen aktiv beteiligen.
9. Die Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass der umwelt- und menschengerechte Ausbau der Rheintalschiene höchste Priorität haben muss.