Die Bahn muss die Bauarbeiten am sogenannten Grundwassermanagement für den geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 vorläufig einstellen. Bei Planänderungen war der Naturschutz nicht berücksichtigt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat deshalb bestimmte Bauarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten gestoppt.