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Faire und ökologische Beschaffung

Für öffentliche Beschaffung werden in Deutschland pro Jahr ca. 360 Milliarden Euro (entspricht 17 Prozent des BIP) ausgegeben. Die öffentliche Hand ist somit der größte Konsument und hat eine beträchtliche Nachfragemacht. Am meisten geben die Kommunen aus - mit einem Anteil von über 60 Prozent. Faire Beschaffung sollte also für jede Kommune ein zentrales Anliegen sein.

Bund, Länder und Gemeinden sollten zudem Vorbild und Vorreiter sein,

wenn es darum geht, grundlegende Menschenrechte, wie das Verbot der Ausbeutung von Kindern, umzusetzen. Dass international gehandelte Produkte sozialen Mindeststandards genügen, ist leider nicht immer der Fall. Kinderarbeit oder Arbeit unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen darf nicht durch kommunale Nachfrage unterstützt werden. Zum Schutz der Umwelt gilt dasselbe für ökologische Produkte.

 

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat aus diesen Gründen Ende September 2010 beantragt, dass

  1. für den städtischen Eigenbedarf und die Bewirtung in Gemeinderats- und Ausschuss-Sitzungen ausschließlich fair gehandelte Kaffee-, Tee- und Kakao-Produkte sowie Orangensaft mit Fair-Trade-Label und für die Schulen und Kindergärten Bälle und Spielartikel aus fairem Handel beschafft und - sofern für den städtischen Eigenbedarf Blumen mit Herkunft aus dem Ausland eingesetzt werden müssen -, Blumen mit dem Flower-Label oder dem Fairtrade-Siegel gekauft werden,
  2. im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadtverwaltung künftig möglichst nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit und unter Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) hergestellt wurden.

Außerdem möchte die grüne Gemeinderatsfraktion, dass

  1. die Verwaltung die Öffentlichkeit auf die Problematik von Kinderarbeit bei der Herstellung von Natursteinen hinweist, solange ein rechtliches Verbot von Kindern hergestellten Steinen nicht durchgesetzt ist, und dass sich die Verwaltung im Deutschen Städtetag dafür einsetzt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend geändert werden.

Der Antrag enthält eine Berichtspflicht der Verwaltung über die Umsetzung.

 

Wir sind auf das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat gespannt. Mehrere kleine und große Kommunen in der Region Stuttgart haben in den letzten Jahren Beschlüsse zur fairen Beschaffung gefasst, zuletzt Esslingen im Sommer 2010.

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