Vergangene Woche fanden die Sitzungen der beratenden Gemeinderatsausschüsse für den Mai statt. Im Technischen Ausschuss wurden nicht nur wie üblich mehrere Baugesuche beraten, sondern auch weitere Punkte vorgestellt, von denen ich an dieser Stelle drei vorstellen möchte.
Neues Ortsschild am Beginn des SteingrübenwegesVielleicht ist Ihnen bereits aufgefallen, dass zu Beginn und gegen Ende des Steingrübenwegs seit neuestem Ortsschilder stehen. Die Hintergründe wurden in der letzten Gemeinderatssitzung bei der Stadtverwaltung angefragt, in der TA-Sitzung bekamen wir nun die Antwort. Beim Steingrübenweg handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße. Wie der Name schon sagt, ist eine Gemeindeverbindungsstraße eine öffentliche Straße, die zwei Ortsteile oder zwei Gemeinden miteinander verbindet. Sie befindet sich dabei per Definition immer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Da die Stadt Gerlingen für den Unterhalt ihrer Gemeindeverbindungsstraßen Zuschüsse vom Land bekommt, muss auch der Steingrübenweg einen solchen Charakter haben und außerhalb der geschlossenen Ortschaft verlaufen. Daher erfolgte die Anbringung der Ortsschilder.
Eine Wärmepumpe aufgestellt in der nicht überbaubaren Fläche eines Wohnhauses.Ein weiterer Punkt war die Aufstellung von Wärmepumpen. Dazu möchte ich Sie ein wenig in die Tiefen der Landesbauordnung mitnehmen. Auf dieser Grundlage ist das Aufstellen von Wärmepumpen zunächst „verfahrensfrei“. Jedoch müssen die übrigen rechtlichen Vorschriften beachtet werden. In diesem Fall unter anderem Lärmschutz, die geltenden Bebauungspläne und die darin ausgewiesenen Baufenster. Soll bei einem Bau- oder Renovierungsvorhaben eine Wärmepumpe innerhalb des Baufensters aufgestellt werden, bedarf dies also keiner Baugenehmigung oder -anzeige. Liegt der für die Wärmepumpe vorgesehene Platz jedoch außerhalb des Baufensters und somit in der nicht überbaubaren Fläche, muss keine Baugenehmigung, aber eine Befreiung vom dort herrschenden Bauverbot beantragt werden. Für solche Befreiungen war bisher immer die Zustimmung des TA erforderlich. In der letzten Sitzung wurde nun beschlossen, die Zuständigkeit für diese Fälle auf die Verwaltung zu übertragen. Das hat den großen Vorteil, dass Befreiungen viel schneller erteilt werden können, da nicht mehr die Sitzungen des TA abgewartet werden müssen. Wir halten die Beschleunigung des Verfahrens für einen weiteren wichtigen Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Wenn Sie einen Heizungstausch planen und wegen der Bauvorschriften unsicher sind empfehlen wir Ihnen, sich an das Baurechtsamt zu wenden.
Kommen wir schließlich noch zu den Spielplätzen. Vor einigen Jahren hat die Verwaltung damit begonnen, jedes Jahr einen der Spielplätze im Stadtgebiet zu renovieren und gegebenenfalls auch ein wenig umzugestalten. Nachdem letztes Jahr der Spielplatz „Abenteuerinsel“ im Margaretenweg dran war, folgt dieses Jahr der „Zirkus“ in den Gerteisen. Haben Sie Ideen oder Anliegen, was diesen Spielplatz betrifft? Der Gesamtelternbeirat ist in die Planungsarbeiten mit einbezogen (geb.gerlingen@gmail.com).
Wie Sie sehen, ist der TA kein dröger Ausschuss. Er behandelt oft abwechslungsreiche und interessante Themen. Wir laden Sie ein, einmal eine Sitzung zu besuchen. Erfreulich viele Bürgerinnen und Bürger tun das bereits. Aktuelle Sitzungstermine und die Tagesordnungen können Sie dem Amtsblatt oder online dem Bürgerinformationsportal (https://gerlingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp) entnehmen.
Angela Neuburger-Schäfer