Ein wichtiges Element Grüner Politik ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die soziale Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde über die Änderung der Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Gerlingen abgestimmt. In der Vorlage zu dieser Änderung der Satzung waren für uns als Fraktion zwei Punkte nicht nachvollziehbar. Erstens die Tatsache, dass die Gebühren für die Ganztagesbetreuung der Kinder im Ü3 Bereich deutlich kostenintensiver sind als die verlängerten Öffnungszeiten. Zweitens die Einkommensgrenzen zu Reduktion der Gebühren für Kinderbetreuung in Gerlingen. Die Reduktion der Gebühren für Kinderbetreuung um 10 % und 20 % ist ein Ergebnis eines interfraktionellen Antrags im Jahr 2021 von Bündnis 90/Die Grünen, den Jungen Gerlingern, der SPD und FDP. Die Möglichkeit der Reduktion der Kosten für Kinderbetreuung in Gerlingen wird kaum in Anspruch genommen. Als Einkommensgrenzen wurden aktuell 50.000 € für 20 % Reduktion und 60.000 € für 10 % festgelegt. Wir gehen davon aus, dass diese Beträge weiterhin zu niedrig angesetzt sind, um die gewünschte Wirkung zu entfalten. In der Sitzung des FVSA (Finanz-Verwaltungs- und Sozialausschuss) werden die Vorlagen vorberaten und abgestimmt. Bevor in der Sitzung des Gemeinderats alle Mitglieder dieses Gremiums darüber abstimmen, haben wir als Fraktion zwei Änderungsanträge zu den oben aufgeführten Punkten gestellt. Erstens ein Einfrieren der Gebühren für die Ganztagsbetreuung der Kinder im Ü3 Bereich, da es uns nicht nachvollziehbar war, warum eine Ganztagsbetreuung so viel kostenintensiver sein soll, wie die verlängerten Öffnungszeiten. Der zweite Änderungsantrag bezog sich auf die Einkommensgrenzen für eine Reduktion der Gebühren. Unsere Frage ist, wie lange möchte sich die Verwaltung weiter „herantasten“ bis dieses Angebot in Anspruch genommen werden kann?
Beide Änderungsanträge wurden vom Gremium abgelehnt. Im Nachgang der FVSA-Sitzung wurde uns die detaillierte Kostenkalkulation der Betreuungsgebühren aus dem Jahr 2021 zugesandt. Uns ist die Entstehung der Kosten nun klarer, weswegen wir in der Sitzung des Gemeinderats dazu keinen Änderungsantrag eingebracht haben. Die Einkommensgrenzen zur Kostenreduktion sollen im kommenden Jahr erneut überprüft werden. Wir erachten es für dringend nötig, eine grundsätzliche Diskussion über die Ausgestaltung der Betreuung in Gerlingen zu führen: Welche Angebote brauchen Familien? Welche Betreuungszeiten entsprechen ihrer Lebensrealität? Und wie stellen wir sicher, dass gute Betreuung bezahlbar bleibt? Uns wurde zugesagt, diese Fragen im kommenden Jahr im FVSA zu diskutieren.
An dieser Stelle möchten wir unterstreichen, dass wir das Einfrieren der Gebühren für die U3 Betreuung für die nächsten zwei Jahre sehr begrüßen.
Dennoch haben wir uns aus den oben genannten Gründen bei der Abstimmung über die Vorlage im FVSA und im Gemeinderat enthalten.
Monja Sales Prado