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S21: Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 sind unwirksam

Am 10. August wiederholte der renommierte Rechtsprofessor Hans Meyer seine Aussage aus seinem Gutachten von Dezember 2010 von der Ungültigkeit der Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21. Die Verträge für Stuttgart 21 seien deshalb "null und nichtig". Der Grund: Nach unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hatte man 1969 das Grundgesetz geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Zu den Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die Kommunen, hier also die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart.

 

Mehr unter http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsrechtler-meyer-finanzierungsvertraege-zu-stuttgart-sind-unwirksam-1.1130053

 

Beim Blick auf die Querelen, die "Stuttgart 21" mit sich bringt, ist Hessens damaliger und heutiger Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) noch immer "heilfroh darüber, dass wir rechtzeitig die massiven Kostenrisiken, die erheblichen Probleme aus der auf mindestens zehn Jahre geschätzten Bauphase und vor allem die zweifelhafte verkehrliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens 'Frankfurt 21' erkannt haben“.

Nachzulesen im Bericht von Caroline Wornath in Hr online vom 15.8.2011.: Warum Posch „Frankfurt 21“ ausbremste?

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