Wie im Koalitionsvertrag vereinbart hat sich die Landesregierung vorgenommen, das öffentliche Beschaffungswesen sozial, ökologisch und fair auszugestalten.
Diese Vorhaben hat allerdings keine erste Priorität, da die in Brüssel anstehenden Änderungen im Vergaberecht berücksichtigt werden sollen. Die grüne Landtagsfraktion arbeitet allerdings an einem Antrag, um den Status Quo der Umsetzung der geltenden Verwaltungsvorschriften abzufragen.
In diesem Zusammenhang ist die aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts zur Frage des Verbots von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in den Friedhofssatzungen der Kommunen interessant: Es besagt, dass die Kompetenz zur Entscheidung über das Verbot des Aufstellens von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei den Kommunen liegt. Die gekippte Entscheidung wird zur erneuten Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück verwiesen. http://www.xertifix.de/2011/10/bayerisches-verfassungsgericht-kippt-verwaltungsgerichtsurteil/.
Quelle: Grüne Landtagsfraktion