"Dafür habe ich mich in besonderem Maße eingesetzt, das war und ist mir persönlich wichtig", betont Rösler. Jugendgemeinderäte erhalten künftig landesweit und verbindlich ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat. Die neue Gemeindeordnung garantiert ihnen zudem angemessene finanzielle Mittel. Die konkrete Ausgestaltung überlässt Grün-Rot den Gemeinderäten - nach dem bewährten Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
"Wir stärken zudem den Ausbau der direkten Demokratie, auch auf kommunaler Ebene. Politik profitiert von der Einmischung der Bürgerinnen und Bürger. Indem wir mehr Möglichkeiten schaffen, mit zu entscheiden, erhöhen wir den Anreiz, sich aktiv einzubringen. Das stärkt unser Gemeinwesen“, so Rösler.
Künftig sind auch Bürgerbegehren und -entscheide zu Bebauungsplänen zulässig. Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, ist eine Mitbestimmung der Bürger bei der Einleitung des Bauleitplanverfahrens möglich. Diese Frist endet drei Monaten nach dem Beschluss des Gemeinderates, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. „Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und der Stadtentwicklung zu treffen“, erklärt MdL Rösler. Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. „Das ist ein großer Fortschritt, denn gerade diese Fragen treiben die Menschen besonders um: wie entwickeln wir die Struktur unseres Gemeinwesens weiter, was wollen wir entwickeln, was wollen wir besonders schützen“, so Rösler.
„Baden-Württemberg schließt damit in Sachen Bürgerbeteiligung auf“, freut sich Rösler. In Bayern können die Bürgerinnen und Bürger seit langem über Bauleitplanverfahren abstimmen - mit positiven Erfahrungen.
Zugleich sinken durch die grün-rote Reform die Hürden für Bürgerbegehren. In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Um ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzuleiten, wird die Frist zur Sammlung von Unterschriften von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt. „Damit bestimmen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver werden“, so Rösler.
Auch die Hürden für Bürgerentscheide werden gesenkt: Das Zustimmungsquorum wird von bisher 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. D.h. wenn eine Frage der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird, muss die Mehrheit gleichzeitig 20 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren. Dann ist er gültig.
Die neuen Regelungen machen zudem die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungsmöglichkeiten im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter. „Besonders freut es mich, dass auch die Rechte der Jugendgemeinderäte, Gemeinde- und Kreisräte gestärkt werden! Durch eine frühere Übermittlung von Sitzungsunterlagen können sie sich künftig besser vorbereiten. Die Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen verbessert die Vereinbarkeit des Mandats mit dem Familienleben. Das senkt die Hürde, sich ehrenamtlich zu engagieren", ist sich Rösler sicher.