Dieci secondi - Wird Unrecht erst ab zehn Sekunden strafbar?
Ein unglaubliches Gerichtsurteil in Italien, welches sexuelle Übergriffe unterhalb einer Dauer von zehn Sekunden als unbedeutend bezeichnet, hat heftige Proteste ausgelöst. Eine minderjährige Schülerin wurde im Schulhaus vom Hausmeister sexuell belästigt. Schule, Kindergarten, eine Gruppenstunde in der Kirchengemeinde, ein Training im Verein – immer sind Kinder mit Erwachsenen in Kontakt und müssen sich sicher fühlen können, auch vor sexuellen Übergriffen.
Wie können sie wirksam geschützt werden? Seit 2012 wird einschlägig vorbestraften Personen untersagt, mit Kindern zu arbeiten. Dies wird sichergestellt durch die Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis. Alle hauptamtlich tätigen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen, Verbänden oder sonstigen Einrichtungen arbeiten, müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Bei den Ehren- und Nebenamtlichen hängt dies von der Art, Intensität oder Dauer ihrer Tätigkeit ab.
Im Landkreis Ludwigsburg ist der Fachbereich Soziales, Jugend, Familie mit der Abteilung Kinderschutz im Landratsamt dafür verantwortlich. Jede Organisation der Kinder- und Jugendarbeit kann sich hier beraten lassen und die entsprechenden Erklärungen, Orientierungshilfen und Checklisten abrufen. Mit einem Prüfschema kann geklärt werden, in welchen Bereichen die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis notwendig ist. Wer die Erklärung übernimmt, bekommt das Qualitätsmerkmal Kinderschutz als Gütesiegel verliehen.
Die Aufgabe, Kinder zu schützen, hört damit aber nicht auf. In einer Arbeitstagung mit dem Jugendhilfeausschuss wurden Ideen gesammelt, wie das Thema nachhaltig in den Vereinen und Organisationen verankert werden kann. Um das Schulungsangebot zum Kinderschutz für Ehrenamtliche zu intensivieren, wurde in der letzten Sitzung des Kreistags beschlossen, hierzu Gelder bereit zu stellen. Bei Fragen zum Kinderschutz kann das Landratsamt über die Homepage erreicht werden.
Eltern sollten darauf achten, dass die Vereine, Organisationen oder Verbände, die Jugendarbeit mit ihren Kindern betreiben, die Kriterien für das Qualitätsmerkmal Kinderschutz erfüllen.
Doris Renninger und Ewald Bischoff