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Einführung der Gemeinschaftschule - 34 Schulen können an den Start

Das Kultusministerium hat am 16. 1. 2011 seine Auswahl von 34 „Starterschulen“ bekanntgegeben, die zum Schuljahr 2012/2013 die ersten Gemeinschaftsschulen des Landes werden können. Damit können jetzt Eltern, Lehrkräfte und KommunalpolitikerInnen vor Ort planen.

Für eine objektive Bewertung der Starterschulen hat die Stabsstelle hohe Qualitätsanforderungen angesetzt. Beim pädagogischen Konzept orientierte sie sich an den Kriterien, die jährlich für den Deutschen Schulpreis angelegt werden:

a)    Umgang mit Vielfalt: produktiver Umgang mit Heterogenität, planvolle und kontinuierliche Förderung des individuellen und kooperativen Lernens

b)    Unterrichtsqualität: Schwerpunkt auf selbstverantwortlichem Lernen und Lebensweltbezug; Lehrkräfte als Lernbegleiter; Teamarbeit

c)    Verantwortung: achtsamer und gewaltfreier Umgang mit Personen und Sachen, demokratisches Engagement, Eigeninitiative und Gemeinsinn

d)    Schulklima: Freude am Lernen und am Miteinander, pädagogisch fruchtbare Beziehungen zu außerschulischen Partnern

e)    Qualitätsmanagement: hohe Professionalität der Schulleitung, Bewusstsein als lernende Organisation, Projektmanagement

f)     Leistung: besondere Schülerleistungen auf unterschiedlichen Gebieten

Es werden praktische Erfahrungen bei Ganztagsbetreuung, Inklusion und aktiver Elternarbeit verlangt. Darüber hinaus müssen positive Absichtserklärungen des Schulträgers und der Schulkonferenz vorliegen. Ferner ist eine Prozess-Dokumentationgeplant, um künftige Generationen von Gemeinschaftsschulen beraten zu können.

Die Entwicklung der Schulen soll in Zusammenarbeit  mit dem Wissenschaftsministerium  und der GEW wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

Alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Da die Gemeinschaftsschule die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz als Voraussetzung hat, ist ein Wechsel aus der Gemeinschaftsschule an jede andere allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich.

 Eine Gemeinschaftsschule ist zumindest in den Klassenstufen 5-10 stets eine verbindliche Ganztagsschule. Die Gemeinschaftsschulen erhalten grundsätzlich die gleiche Ausstattung für die Stundentafel und den Ganztagsbetrieb wie jede andere Schulart. Für die spezifischen Aufgaben der Gemeinschaftsschule, den Umgang mit heterogenen Lerngruppen, erhalten sie zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden pro Lerngruppe.

Weitere wesentliche Merkmale der Gemeinschaftsschule sind:

·      Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag

·      Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern in Gemeinde und Region (z.B. Vereine, Wirtschaft, außerschulische Jugendarbeit)

·      Förderung der Ausbildungsreife

·      Durchgängige berufliche Orientierung

·      Übergang in eine berufliche Ausbildung möglich

Wir Grünen vor Ort begrüßen sehr, dass die Landesregierung mit den Gemeinschaftsschulen in eine nachhaltige Veränderung des Schulsystems startet – hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und individuell geförderten besseren Leistungen der Schülerinnen und Schüler.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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