Mit dem zunächst bis Ende 2015 befristeten Grünlandumbruchverbot trägt die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg ganz konkret zum Klimaschutz bei - schnell und ohne internationale Abkommen. Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wurde entsprechend geändert.
Mit dem Erhalt des Grünlands übernimmt die Landesregierung die Verantwortung für die natürlichen CO2-Speicher in den Grünlandböden: Jedes Gramm Kohlenstoff, das im Boden bleibt, verstärkt nicht als Kohlendioxid den Treibhaus-Effekt.
„Am besten ist das Kohlendioxid, das gar nicht erst freigesetzt wird“, sagte der grüne Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Dezember 2011.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg