Am 9. Oktober hat der Landtag unseren grünen Fraktionsantrag „Vergaberecht – Möglichkeiten einer ökologischen und sozialen Beschaffung im Land weiterentwickeln“ (Drs. 15/ 3001 - www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/3000/15_3001_d.pdf ) debattiert.
Andraes Schwarz hat mit seiner Rede die Notwendigkeit der Novellierung des Landesvergaberechts hervorgehoben und auf die großen Potenziale einer ökologischen, sozialen und fairen Beschaffung hingewiesen. Bund, Länder und Kommen geben für Waren und Dienstleistungen jedes Jahr rund 360 Milliarden Euro aus. Das sind 16 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Durch eine ökologische und soziale Ausrichtung des Vergaberechts können wir also großen Einfluss auf eine faire und verantwortungsvolle Gestaltung des Handels nehmen. Damit wird das Beschaffungswesen von Land und Kommunen auch ein wichtiges Instrument zur Förderung des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit.
Link zum Bericht des Staatsanzeigers zur Plenardebatte www.staatsanzeiger.de/politik-und-verwaltung/debatten-im-landtag/nachricht/artikel/land-will-beschaffungskriterien-weiter-entwickeln/
Link zur Rede von Andreas Schwarz
www.andreas-schwarz.net/landespolitik/gruene-pruefen-landesvergabegesetz
Die nächsten Schritte:
Ausgehend von der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der Beschaffung der öffentlichen Hand und des Fairen Handels wollen wir ausloten, nach welchen Kriterien und mit welchen Instrumentarien das Vergaberecht des Landes bis zum 1. Januar 2015 ökologisch, sozial und fair ausgestaltet werden kann. Die Geltung der Beschaffungsanordnung BAO des Landes endet am 31.12.2014.
Bei einem Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus den Beschaffungs- und Beratungsstellen der Landesverwaltung, den Kommunen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften, anderen Bundesländern und der Nichtregierungsorganisationen wollen wir ausloten, wie das Vergaberecht des Landes rechtssicher und für alle Beteiligten transparent dem Anspruch einer sozial-ökologisch verantwortlichen und fairen Beschaffung in Zukunft gerecht werden kann. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, ob es dazu eines Vergabegesetzes bedarf oder ob das Vergaberecht für Land und Kommunen auch untergesetzlich nachhaltig und fair ausgestaltet werden kann.